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   BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21   

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https://dejure.org/2022,7004
BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21 (https://dejure.org/2022,7004)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2022 - 1 StR 384/21 (https://dejure.org/2022,7004)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 1 StR 384/21 (https://dejure.org/2022,7004)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB, § 283 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Untreue und Bankrott: Bemessung des Vermögensnachteils bei Verkauf von Immobilien; vom Tatbestandsmerkmal des Beiseiteschaffens erfasste Vermögensverschiebungen

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 266 StGB, § 194 BauGB, § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 154 StPO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Eintritts eines Vermögensnachteils grundsätzlich durch einen aus ex-ante-Sicht vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266
    Prüfung des Eintritts eines Vermögensnachteils grundsätzlich durch einen aus ex-ante-Sicht vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien unter Preis verkauft und wegen Untreue strafbar gemacht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21
    c) Die Feststellungen des Landgerichts tragen ferner aus dem gleichen Grund nicht die Annahme des Tatbestandsmerkmals des Beiseiteschaffens im Sinne des § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, das nur solche Vermögensverschiebungen erfasst, die den Anforderungen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftens grob widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107 Rn. 29).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZR 72/14

    Schuldrechtsanpassung im Beitrittsgebiet: Entschädigungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21
    Diese Betrachtungsweise genügt jedoch keinem der anerkannten Wertermittlungsverfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Juni 2015 - XII ZR 72/14 Rn. 11 und vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 Rn. 9, 12; EZBK/Dieterich, BauGB, 143. EL August 2021, § 194 Rn. 136 ff.).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21
    Diese Betrachtungsweise genügt jedoch keinem der anerkannten Wertermittlungsverfahren zur Bestimmung des Verkehrswertes (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Juni 2015 - XII ZR 72/14 Rn. 11 und vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 Rn. 9, 12; EZBK/Dieterich, BauGB, 143. EL August 2021, § 194 Rn. 136 ff.).
  • BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20

    Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von

    Auszug aus BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21
    Dieser bemisst sich nach dem Preis, der im maßgebenden Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (vgl. § 194 BauGB; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 6 StR 334/20 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22

    Untreue (Untreue eines Rechtsanwalts durch Einzahlung von Fremdgeldern auf sein

    Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 Rn. 8 und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22; je mwN).
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 450/21

    Verfahrensrüge wegen der Behandlung eines Beweisantrags als

    Die von den präsenten Sachverständigen ermittelten Verkehrswerte weichen entweder nicht oder jedenfalls nicht so deutlich zu Ungunsten der Erwerber von der jeweils eingegangenen Kaufpreisverbindlichkeit ab, dass von vornherein evident wäre, dass ein bezifferbarer Vermögensschaden zweifelsohne eingetreten ist (vgl. zum Vermögensschaden bei täuschungsbedingtem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages etwa BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543, 3544; vgl. ferner auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5 f. (zum Vermögensnachteil nach § 266 StGB)).
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